Ausbildungen im Überblick

Erfolgreiche Nachwuchsarbeit benötigt eine gute Ausbildung. Als Sportfachverband trägt der Deutsche Motorachtverband dafür Verantwortung, dass die jungen Sportlerinnen und Sportler, die Trainer sowie die Wettkampfrichter gut ausgebildet sind. Dazu gehört neben der fachlichen Kompetenz auch das Leben von Sportsgeist, Fairness, Gleichberechtigung und Gemeinschaft. Mehr über die verschiedenen Lizenzen und die Möglichkeiten Jungendsport aktiv zu betreiben oder den Nachwuchs als Trainer zu unterstützen, finden Sie hier.

FAHRERLIZENZEN

Voraussetzung für den Erwerb einer Lizenz des Deutschen Motoryachtverbandes ist die Mitgliedschaft des Kindes oder Jugendlichen in einem Verbandsverein des DMYV.

Die AE-Lizenz ist die Einsteigerlizenz des Deutschen Motoryachtverbandes. Diese können Kinder im Alter ab sechs Jahren erlangen und damit bis zum Ende ihres 11. Lebensjahres fahren. Die AE-Lizenz berechtigt nicht dazu, an Meisterschaften in der entsprechenden Boots- und Altersklasse teilzunehmen.

Fragebogen Lizenz AE

Antworten Lizenz AE

Eine A-Lizenz können Kinder ab 6 Jahren erwerben. Sie hat Gültigkeit bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres. Die A-Lizenz berechtigt zur Teilnahme an Meisterschaften im Motorbootslalom.

Fragebogen Lizenz A

Antworten Lizenz A

Die B-Lizenz kann ab 12 Jahren erworben werden. Sie hat Gültigkeit bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres. Die B-Lizenz berechtigt zur Teilnahme an Meisterschaften im Motorbootslalom.

Fragebogen Lizenz B

Antworten Lizenz B

Eine C-Lizenz erhalten alle Sportler ab 18 Jahren bis zum Ende des 27. Lebensjahres. Voraussetzung ist eine B- Lizenz und B1- Lizenz oder eine B- Lizenz und Sportbootführerschein. Eine C-Lizenz berechtigt zur Teilnahme an Meisterschaften im Motorbootslalom.

Das BMVBS hat in Zusammenarbeit mit dem DMYV ein Konzept entwickelt, das es Jugendlichen mit einem Mindestalter von 12 Jahren bis zum Ende des 16. Lebensjahres ermöglicht, zunächst probeweise ab dem 1. April 2005 auf bestimmten Wasserstraßen ein Fahrzeug mit einer Länge von bis zu 5 Metern und einer Antriebsmaschine mit höchstens 3,68 kW zu führen. Voraussetzung dafür ist, dass der Jugendliche einen Ausweis eines Wassersportvereins besitzt, der einem Spitzenverband des deutschen Wassersports angehört, der das von ihm erarbeitete grundlegende und mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung abgestimmte Verkehrssicherheitskonzept gewährleistet.

Die dreijährige Testphase ist ohne negative Erkenntnisse abgelaufen und bis zum 31.01.2011 verlängert worden. Die genauen Strecken, die hinsichtlich der Regnitz leicht verändert und um eine Teilstrecke des Mains erweitert wurden, können hier Download werden.

Der DMYV strebt die Erweiterung auf das Deutsche Kanalsystem an.

Für die Int. Wasserstraßen (Donau, Elbe, Rhein) ist die Möglichkeit der B1-Lizenz in den Int. Gremien zu erörtern, für den Rhein zumindest mit Blick auf seine Nebenflüsse.

Die Regelung zur B1-Lizenz wurde zum 01.02.2012 in dauerhaftes Recht übernommen. Ausgenommen hiervon sind Teile der Regnitz, die wegen Gefahr durch ein Wehr gestrichen wurden.

Als neue Strecken wurden Teile folgender Gewässer aufgenommen:

  • Altenplathower Altkanal
  • Beetzsee-Riewendsee-wasserstraße
  • Dahme-Wasserstraße
  • Roßdorfer Altkanal
  • Storkower Gewässer (bei Begleitung durch eine Person im Alter von mindestens 18 Jahren)
  • Teupitzer Gewässer (bei Begleitung durch eine Person im Alter von mindestens 18 Jahren)
  • Wasserstraße Kleiner Wendsee-Wusterwitzer See
  • Zensdorfer Lanke

Fragebogen B1_Nr.1

Fragebogen B1_Nr.2

Fragebogen B1_Nr.3

Fragebogen B1_Nr.4

Fragebogen B1_Nr.5

Fragebogen B1_Nr.6

Antworten B1_Nr.1

Antworten B1_Nr.2

Antworten B1_Nr.3

Antworten B1_Nr.4

Antworten B1_Nr.5

Antworten B1_Nr.6

 

Zur Lizenz-Prüfung

Die Prüfer eines Landesverbandes sind bei der Vergabestelle für Lizenzen gemeldet. Sie besitzen eine Lizenz „Trainer-C“ des motorisierten Wassersports.

Wird für ein Kind oder einen Jugendlicher eine Lizenz beantragt, muss bei Beantragung eine Kopie der Trainer-Lizenz mit eingereicht werden. Die Rücksendung der erteilten Lizenz erfolgt nie an Privatpersonen, sondern immer an den Prüfer oder den Landesverband. Die Bearbeitungszeit für eine Lizenz beträgt in der Regel ca. 4 Wochen!

Trainer C Ausbildung

Welche Voraussetzungen benötigt man für den Trainer C:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • erweitertes Führungszeugnis
  • Sportbootführerschein Binnen oder See
  • gültiger Erste Hilfe Schein 
  • Bescheinung des LSB (allgemeiner Teil) mindestens 40LE
  • Wettkampfrichterausbildung mindestens 20LE
  • Modul 1 bis 3 motorisierter Wassersport ausgebildet über DMYV 60LE

Antrag Trainer C Lizenz/Lizenzverlängerung

Alle Anmeldungen zur Teilnahme eines Kurses oder Informationen erhalten Sie unter jugendsport(at)dmyv.de


Vinckeufer 12-14 
D-47119 Duisburg 
Tel: (02 03) 8 09 58 13 
Fax: (02 03) 8 09 58 58 
EMail: jugendsport(at)dmyv.de

Unterstütze deine Jugendgruppe

Du hast Interesse an Jugendarbeit, bist Elternteil, Jugendleiter oder Trainer? Dann hol dir mehr Infos zum Thema Trainer C im Motorisierten Wassersport. Der Deutsche Motoryachtverband bildet dich aus zum Trainer C im motorisierten Wassersport.

Das Ausbildungsziel ist, den Teilnehmer*innen Grundlagen in der Theorie wie den Gesetzesvorgaben, dem Regelwerke des DMYV, dem Material und der Hardware, den sportartspezifische Trainingsmethoden und in der Praxis wie beispielsweise Anlegen, Ablegen zu vermitteln um als Trainer zu fungieren. Unsere Trainer C Ausbildung ist in 3 unterschiedliche Module gegliedert und kann je Modul an einem Wochenende mit Prüfung absolviert werden.

In Modul 1

bekommt ihr zum Beispiel vermittelt, Aufgaben & Organisationsform des Dachverbandes (DMYV) und die seiner Nachwuchsabteilung, Lizenzen, Gesetze, Ordnungen, Versicherungen, Führungskompetenz, sexuelle Gewalt, Gruppendynamische Prozesse, Ehrenkodex, Gefahren und Verhalten am / im Wasser und erste Hilfe.

Für Modul 2

haben wir folgende Wochenendthemen gewählt, Grundlagen in der Theorie, sowie dem Regelwerk des DMYV, dem Material und der Hardware, die Sportart spezifischen Trainingsmethoden, Wettkampf Planung und Durchführung. Das Ganze ist bestimmt nicht langweilig!

Lust bei Modul 3 auf

Praxis auf dem Wasser, Anlegen, Ablegen, Parcoursfahrt, Rückwärtstor, Schikane und Praxis an Land, Knoten, Klampe belegen, Rettungswesten, Außenbordmotoren und vieles, vieles mehr, aber alles verraten wir nicht, meldet euch an und seht selbst.

Jetzt noch ein paar Grundvoraussetzungen für den Trainer C, der locker in einem oder 2 Jahren absolviert werden kann.

Die Module 1 bis 3 müssen innerhalb von 24 Monaten erfolgreich besucht werden. Eine bestandene, noch gültige überfachliche Ausbildung / Grundkurs vom Sportbund, mind. 40 UE, ein gültiger Wettkampfrichter (WKR) Kurs des DMYV, ein unbedenkliches erweitertes Führungszeugnis sowie die Ausbildung in „Erster Hilfe“, sind für einen Antrag zum Trainer C Breitensport, motorisierten Wassersport, nötig.

Die Vorteile einer Trainer C Ausbildung fördert den Umgang mit Kindern und Jugendlichen im motorisierten Wassersport. Der Trainer C ist befugt Lizenzprüfungen durchzuführen und wird in den meisten Ländern auch von Sportbünden gefördert. 

Die Ausbildung zum Trainer C beträgt im fachspezifischen Teil 80 Lehreinheiten. Der Kurs besteht aus 4 Modulen an verschiedenen Wochenenden. Diese finden meistens zwischen Oktober und Mai statt. Die Termine der einzelnen Module findet ihr unter Termine. 

Der allgemeine Teil beträgt 40 Lehreinheiten und wird unter anderem von Sportbünden und Sportschulen angeboten.

Wettkampfrichter & -ausbilder

Die Ausbildung der Wettkampfrichter erfolgt überwiegend über die Landesverbände. Die Ausbildung beträgt 20 Lehreinheiten und ist eines von 4 Modulen der Trainer C Ausbildung.

Wettkampfrichter bei der Deutschen Motorbootjugend des DMYV
Im Rahmen der Jugendarbeit spielt der Wettkampf eine besondere Rolle: er soll nicht nur Leistungen messen, sondern auch das Kennenlernen und den Spaß am Training mit einem gerichteten Ziel fördern.

Bei Wettkämpfen ist es unverzichtbar, dass die Beurteilung der Leistung genau und fair ist. Aus diesem Grund werden möglichst nur ausgebildete Wettkampfrichter eingesetzt.
Die Ausbildung unserer Wettkampfrichter wird in Seminaren durchgeführt. Diese Seminare werden nach Bedarf veranstaltet.
Die Ausbildung der Wettkampfrichter erfolgt durch qualifizierte Wettkampfrichterausbilder der Deutschen Motorbootjugend des DMYV auf Landesverbandsebene.

Die Gültigkeit der Lizenz beträgt 4 Jahre

Voraussetzung für einen Wettkampfrichterausbilder:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • 4 jährige WKR Erfahrung (davon 2 Einsätze bei Deutschen Meisterschaften, EM, WM,NK)
  • Gültigkeit der Lizenz 4 Jahre

Anmeldung zum Wettkampfrichterausbilderseminar

Alle Anmeldungen zur Teilnahme eines Kurses oder Informationen erhalten Sie unter jugendsport(at)dmyv.de.

Die Ausbildung zum Wettkampfrichterausbilder wird von der DMJ im DMYV durchgeführt und beträgt 20 Lehreinheiten. Kurse werden auf Bedarf angeboten.

Anmeldung zum Wettkampfrichterausbilder

Alle Anmeldungen zur Teilnahme eines Kurses oder Informationen erhalten Sie unter jugendsport(at)dmyv.de.