Lizenzen
Voraussetzung für den Erwerb einer Lizenz des Deutschen Motoryachtverbandes ist die Mitgliedschaft des Kindes oder Jugendlichen in einem Verbandsverein des DMYV.
AE- Lizenz
Die AE-Lizenz ist die Einsteigerlizenz des Deutschen Motoryachtverbandes. Diese können Kinder im Alter ab sechs Jahren erlangen und damit bis zum Ende ihres 11. Lebensjahres fahren. Die AE-Lizenz berechtigt nicht dazu, an Meisterschaften in der entsprechenden Boots- und Altersklasse teilzunehmen.
A- Lizenz
Eine A-Lizenz können Kinder ab 6 Jahren erwerben. Sie hat Gültigkeit bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres. Die A-Lizenz berechtigt zur Teilnahme an Meisterschaften im Motorbootslalom.
B- Lizenz
Die B-Lizenz kann ab 12 Jahren erworben werden. Sie hat Gültigkeit bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres. Die B-Lizenz berechtigt zur Teilnahme an Meisterschaften im Motorbootslalom.
C- Lizenz
Eine C- Lizenz erhalten alle Sportler ab 18 Jahren bis zum Ende des 27. Lebensjahres. Voraussetzung ist eine B- Lizenz und B1- Lizenz oder eine B- Lizenz und Sportbootführerschein. Eine C-Lizenz berechtigt zur Teilnahme an Meisterschaften im Motorbootslalom.
B1- Lizenz
Das BMVBS hat in Zusammenarbeit mit dem DMYV ein Konzept entwickelt, das es Jugendlichen mit einem Mindestalter von 12 Jahren bis zum Ende des 16. Lebensjahres ermöglicht, zunächst probeweise ab dem 1. April 2005 auf bestimmten Wasserstraßen ein Fahrzeug mit einer Länge von bis zu 5 Metern und einer Antriebsmaschine mit höchstens 3,68 kW zu führen. Voraussetzung dafür ist, dass der Jugendliche einen Ausweis eines Wassersportvereins besitzt, der einem Spitzenverband des deutschen Wassersports angehört, der das von ihm erarbeitete grundlegende und mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung abgestimmte Verkehrssicherheitskonzept gewährleistet.
Die dreijährige Testphase ist ohne negative Erkenntnisse abgelaufen und bis zum 31.01.2011 verlängert worden. Die genauen Strecken, die hinsichtlich der Regnitz leicht verändert und um eine Teilstrecke des Mains erweitert wurden, können hier Download werden.
Der DMYV strebt die Erweiterung auf das Deutsche Kanalsystem an.
Für die Int. Wasserstraßen (Donau, Elbe, Rhein) ist die Möglichkeit der B1-Lizenz in den Int. Gremien zu erörtern, für den Rhein zumindest mit Blick auf seine Nebenflüsse.
Die Regelung zur B1-Lizenz wurde zum 01.02.2012 in dauerhaftes Recht übernommen. Ausgenommen hiervon sind Teile der Regnitz, die wegen Gefahr durch ein Wehr gestrichen wurden.
Als neue Strecken wurden Teile folgender Gewässer aufgenommen:
- Altenplathower Altkanal
- Beetzsee-Riewendsee-wasserstraße
- Dahme-Wasserstraße
- Roßdorfer altkanal
- Storkower Gewässer (bei Begleitung durch eine Person im Alter von mindestens 18 Jahren)
- Teupitzer Gewässer (bei Begleitung durch eine Person im Alter von mindestens 18 Jahren)
- Wasserstraße Kleiner Wendsee-Wusterwitzer See
- Zensdorfer Lanke.
Zur Lizenz-Prüfung
Die Prüfer eines Landesverbandes sind bei der Vergabestelle für Lizenzen gemeldet. Sie besitzen eine Lizenz „Trainer-C“ des motorisierten Wassersports.
Wird für ein Kind oder einen Jugendlicher eine Lizenz beantragt, muss bei Beantragung eine Kopie der Trainer-Lizenz mit eingereicht werden. Die Rücksendung der erteilten Lizenz erfolgt nie an Privatpersonen, sondern immer an den Prüfer oder den Landesverband. Die Bearbeitungszeit für eine Lizenz beträgt in der Regel ca. 4 Wochen!