Flaggenführung
Einleitung
Flaggen gehören wie Nationalhymnen zu den Symbolen einer Gemeinschaft. Nationalflaggen, die einen Staat darstellen, sind i.d.R. rechteckig und stellen das offizielle Symbol eines Staates dar. Die Abmessungen, Farben und evtl. eingefügte Symbole sind in Form und Farbe genau festgelegt.
Fehlender Respekt und Aufmerksamkeit gegenüber Nationalflaggen wird von vielen Staaten empfindlich registriert und kann zu unliebsamen Reaktionen führen. So macht sich derjenige, der die Flaggenregeln nicht beachtet, Feinde und manchmal sogar strafbar. Geld oder Freiheitsstrafen sind in diesem Zusammenhang nicht ungewöhnlich.
Nur wer die folgenden Regeln beachtet und sich in fremden Revieren nach den dort geltenden Sitten erkundigt, geht sicher, dass er als Wassersportler keine Nationalgefühle verletzt.
Flaggen unterscheiden sich von den dreieckigen Standern und Wimpeln. Den Begriff „Fahne“ kennt man im maritimen Bereich nicht. Gesetzliche Grundlage der Flaggenführung ist das sog. Flaggenrechtsgesetz (FLRG).
In Drittstaaten können andere, nicht personenbezogene Regelungen zutreffen.
Die Nationalflagge
Sie ist die wichtigste an Bord. Für Deutsche ist sie die Bundesflagge. Sie wurde 1949 mit ihren schwarz-rot-goldenen Streifen als offizielle Flagge der Bundesrepublik Deutschland eingeführt.
Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen. Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er die Nationalflagge führen. Dazu gehören in Deutschland u.a. der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen und die Ems unterhalb Papenburg.
Auch auf ausländischen Binnengewässern empfiehlt es sich, die Nationale zu führen, obwohl es nicht überall Vorschrift ist. In manchen Ländern können auch anderslautende Bestimmungen gelten.
Beim Chartern im Ausland bleibt die Nationalflagge, die am Boot hängt, unverändert.
Der ideale Platz aller Nationalen ist ein mit 40° geneigter Flaggstock mittschiffs am Heck. Sollte mittschiffs kein Platz sein, weicht man nach Steuerbord aus. Eine Anbringung backbordseitig ist unüblich, wird aber von einigen Herstellern praktiziert.
Andere Flaggen, wie Europaflaggen, Piratenflaggen und Verbandsflaggen haben am Heck nichts zu suchen.
Nationalflaggen anderer Länder
Sehr sensibel sollte man bei Auslandstörns die Frage der Gastlandflagge behandeln.
Üblich ist es, bei Auslandstörns zusätzlich zur eigenen Nationalen die Nationale des Gastlandes zu zeigen. Diese sollte grundsätzlich höher an einem Mast wehen als die eigene Nationale. Optimal ist der Platz an der Saling (Querstange am Mast) auf der Steuerbordseite.
Wenn diese Anbringung nicht möglich ist, gelten als Ausweichmöglichkeiten:
- steuerbordseitig am Geräteträger (es sei denn, dort weht schon die Nationale).
- als Gösch, d.h. als Flagge, die an ihrem eigenen Flaggenstock am Bug gefahren wird.
- über der Nationalen am Flaggstock am Heck. (Dies ist zwar für Traditionalisten ein Fehltritt, aber besser als gar keine).
Auf keinen Fall sollte die Bundesflagge über der Gastlandflagge geführt werden.
Wenn eine Gastlandflagge an der Steuerbordsaling gesetzt ist, weht sie dort allein. Nur zwei Ausnahmen sind möglich:
- an dem Tag, wenn man von einer Reise durch mehrere Länder wieder in Heimatgewässer einläuft und
- am Tag des feierlichen Abfahrens. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Alphabet oder der Route der Reise. Eine Ausnahme stellt die Regelung dar, dass gleichzeitig zwei Gastlandflaggen übereinander gesetzt sein dürfen, wenn man einen Grenzfluss zwischen zwei Staaten befährt.
Die Flagge des Deutschen Motoryachtverbandes
Sie darf nur von Wasserfahrzeugen, deren Eigner Mitglied in einem Verbandsverein des Deutschen Motoryachtverbandes sind, gefahren werden.
Die Flagge wird bei Yachten mit Mast im Inland unter der Steuerbordsaling gefahren. Im Ausland weicht sie der Gastlandflagge und geht auf die Backbordseite.
Bei mastlosen Booten wird sie in der Bootsmitte angebracht.
Schleusenwärter erkennen hieran die Mitgliedschaft im Deutschen Motoryachtverband, der pauschal für die Sportbootfahrer die Schleusengebühren im deutschen Binnenland bezahlt.
Vereins- / Clubstander
Dieser liefert ein wichtiges Indiz für Herkunft von Boot und Eigner. Er weht am höchsten Punkt des Bootes, also im Idealfall am Masttopp. Wer Mitglied in mehreren Vereinen ist, setzt im Heimathafen den heimischen Stander und in fremden Häfen den des ältesten ortsansässigen Clubs, in dem er Mitglied ist.
Auch als Gösch oder am Bugstock kann der Clubstander gefahren werden. Hierbei hat allerdings im Ausland die Gastlandflagge Vorrang. Der Club- /Vereinsstander weht Tag und Nacht, auch wenn die Besatzung nicht an Bord ist.
Persönliche Stander
Stander von Persönlichkeiten (Staatsoberhäupter, hohe Offiziere etc.) werden auf bemasteten Yachten gesetzt, solange diese Personen an Bord sind.
Signalflaggen
Die Signalflaggen des Internationalen Flaggenalphabets dürfen nur nach dessen Vorschriften verwendet werden und sind sofort wieder einzuholen, wenn die Verständigung beendet ist.
Einzige Ausnahme ist die Flaggengala.
Empfohlen wird das Mitführen einer Notsignalflagge (rot).
Sonstige Flaggen
Unabhängig von diesen Regeln sind die Vorschriften der Behörden über das Führen besonderer Flaggen und Stander zu beachten.
Flaggengruß
Der Flaggengruß von Yachten untereinander durch „Dippen“ (Die zuerst grüßende Yacht holt die Flagge 1/3 nieder und heißt sie wieder, wenn die andere Yacht den Gruß erwidert hat) der Flagge ist nicht üblich, wird jedoch bei der Begegnung mit Marineeinheiten noch praktiziert.
Ein Kriegsschiff wird immer zuerst gegrüßt. Bei der Begegnung einer Flotille wird nur das durch Führungsstander gekennzeichnete Schiff gegrüßt. Yachten grüßen sich heute untereinander durch einfaches Handzeichen.
Flaggenparade
Nach wie vor ist die Flaggenparade internationaler Brauch. Dabei werden alle Flaggen bis auf den Vereinsstander vom 1.5.d.J bis 30.9.d.J. von 8 Uhr morgens, in den übrigen Monaten von 9 Uhr morgens bis Sonnenuntergang, gesetzt.
Die Zeiten des Niederholens geben die im Hafen oder auf Reede liegenden Marineeinheiten an. Bei fehlenden Marineeinheiten richtet man sich nach dem Flaggenmast im Hafen.
Eine Crew, die sich zur Zeit der Flaggenparade nicht an Bord befindet, holt die Flaggen vor Verlassen des Schiffes ein.
Die Zeit, in der alle Flaggen wehen, nennt man Flaggenzeit.
Flaggengala
Bei festlichen Anlässen flaggen alle Yachten im Hafen, vor Anker oder in Fahrt über die Toppen. Dafür dürfen nur Signalflaggen (nicht jedoch der rot/weiß/rot/weiß/rote Signal- und Antwortwimpel) verwendet werden, und zwar abwechselnd 2 rechteckige Buchstabenflaggen und ein dreieckiger Zahlenwimpel. Geflaggt wird vom Bug über den Mast zum Heck.
Bei der Flaggengala wird die Nationalflagge an der höchsten Stelle des Schiffes vorgeheißt.
Soll ein fremder Staat geehrt werden, weht dessen Nationalflagge im Top, und die eigene Nationalflagge bleibt am Heck.
- Törninfo
- Unser Revier Niedersachsen
- Törnvorschläge
- Unsere Nachbarn, die Niederlande
- Das Qualitätssiegel
- Basiswissen für Bootseigner
- Törnvorbereitung
- Chartern
- Schleusen & Brücken
- Hund an Bord
- 10 Goldene Regeln
- Flaggenführung
- Marpol-Abkommen
- Das Logbuch
- Gebrauchtbootkauf
- Boot & Trailer
- Ein- & Auswintern
- Einbruch- & Diebstahlschutz
- Bootswäsche
- Pegelstand
- Bootfahren mit Kindern